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Neue Planungsrichtlinien für altersgerechte Wohnbauten

Die neu erschienenen Planungsrichtlinien für altersgerechte Wohnbauten zeigen auf, nach welchen Grundsätzen Wohnbauten geplant und ausgeführt werden müssen, um den Wohnanforderungen älterer Menschen gerecht zu werden. Sie können kostenlos (Ausnahme bei Auslandbestellungen Euro 10 für Versandspesen) bei der Schweizerischen Fachstelle bestellt werden. Rufen Sie an unter 044 299 97 97 oder senden Sie eine Mail an



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Einführungskurs Hindernisfreies Bauen

Bei Bauten und Anlagen müssen die Bedürfnisse und Rechte behinderter Menschen seit dem 01.01.2004 nach dem neuen Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) beachtet werden.
Seit 01.01.2009 ist die neue Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten gültig und ersetzt die Norm SN 521 500.
Die Einführungskurse der Fachstelle vermitteln Grundkenntnisse für Planer, Behörden und Interessierte.

Die nächsten Einführungskurse finden statt:

Do 16. / Fr 17. September 2010
Do 14. / Fr 15. Oktober 2010

Kursleitung:
Bernhard Rüdisüli. Schweiz. Fachstelle für behindertengerechtes Bauen
Eric Bertels, Berater für hindernisfreies Bauen, Pro Infirmis Basel-Stadt

Weitere Referent/In:
Nadja Herz, lic. iur. Rechtsanwältin, Zürich
Patrick Röösli, Architekt FH/SIA, Fachkommission hörbehindertengerechtes Bauen Baar
Marc Fehlmann, Schweiz. Fachkommission sehbehindertengerechtes Bauen, Wabern

Kurskosten für beide Tage: Fr. 450.-; (für Gönner der Schweiz. Fachstelle Fr. 250.-)
Abgabe detaillierter Unterlagen inkl. Norm SIA 500 Durchführungsort: Zürich
Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung.

Melden Sie Ihr Interesse per Mail an oder kontaktieren Sie uns unter 044 299 97 97. Gerne informieren wir Sie über diesen Kurs auch telefonisch.



Kursprogramm 2010

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Informationen zur Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten

• Die neue Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten" wurde 2009 vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA herausgegeben und in Kraft gesetzt. Sie widerspiegelt den aktuellen Stand der Technik und ersetzt die Norm SN 521 500 "Behindertengerechtes Bauen" von 1988.

• Wir empfehlen den Planenden, Auftraggebenden und Bewilligungsinstanzen, ab sofort die neue Norm SIA 500 als aktuellen Stand der Technik anzuwenden.

• Bis in sämtlichen Bauvorschriften die Verweise auf die neue Norm angepasst sind, ist projektbezogen zu klären, ob noch die alte oder schon die neue Norm massgeblich ist. Während einer Übergangszeit ist dies insbesondere bei den kantonalen Baugesetzen und Reglementen erforderlich.

• Für den Strassen- und Aussenraum gilt bis auf weiteres die SN 521 500 Ausgabe 1988, da für diese Bereiche noch keine entsprechende VSS-Norm als Ersatz vorhanden ist.



Die Norm SIA 500 ist zu bestellen über: distribution@sia.ch oder www.sia.ch/shop SIA Auslieferung, Schwabe AG, Postfach 832, 4132 Muttenz T. 061 467 85 74 F. 061 467 85 76
Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten
Ausgabe 2009, 68 Seiten A4, broschiert, CHF 180.00
Für SIA-Mitglieder-Rabatt, bitte Mitgliedernummer angeben.



www.sia.ch/shop

distribution@sia.ch

 

 

Infobulletin

Das neue Informations-Bulletin der Fachstelle beinhaltet unter anderem Artikel zu folgenden Themen:
Neue SIA-Norm in Sicht / interessante Produkte in den Bereichen Lift, Bad und WC sowie Aussenraum

Heft 46 als PDF herunterladen (360 kB)
Heft 45 als PDF herunterladen (7500 kB)
Heft 44 als PDF herunterladen (882 kB)
Heft 43 als PDF herunterladen (1150 kB)
Heft 42 als PDF herunterladen (640 kB)
Heft 41 als PDF herunterladen (903 kB)

Probenummern des Bulletins können Sie auch via Telefon 044 299 97 97 oder Mail bestellen.



Ich ein Rollstuhl

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Pressecommuniqué: Hindernisfreies Bauen – so teuer wie die Baureinigung

Wenn von Planungsbeginn weg berücksichtigt, kostet es im Mittel nur 1.8 Prozent der Bausumme, ein Gebäude für alle Menschen zugänglich zu machen. Teurer ist es, bestehende Barrieren nachträglich abzubauen. Dies zeigt eine Studie der ETH. Je höher die Bausumme, desto weniger schlägt Hindernisfreiheit zu Buche. So betragen die Mehrkosten, die es braucht, um ein öffentlich zugängliches Gebäude hindernisfrei zu machen, bei einer Bausumme ab 5 Millionen Franken höchstens ein halbes Prozent der Bausumme. Und ab einer Bausumme von 15 Millionen Franken fallen die Mehrkosten sogar unter 0.15 Prozent der Baukosten. Damit bewegen sich die Kosten in der Grössenordnung der Baureinigung. Dies sagte Prof. Paul Meyer-Meyerling vom Institut für Hochbautechnik der ETH.

Hindernisfreies Bauen nützt allen

Der weitaus grösste Teil der Kosten, nämlich 83 Prozent, wird in Massnahmen investiert, die nicht nur Menschen mit Behinderung nutzen: Aufzüge, Lifte oder breitere Durchgänge machen Gebäude für alle wirtschaftlich und komfortabel nutzbar.

BehiG kostet 60 Franken pro Kopf und Jahr

Die Studie errechnete die durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) enstehenden Kosten bei Neubauten auf maximal 210 Millionen, bei Umbauten höchstens 250 Millionen Franken pro Jahr. Dies sind deutlich weniger als ein Prozent des jährlichen Hochbauvolumens von 30 Milliarden Franken oder rund 60 Franken pro Kopf und Jahr. Da immer mehr alte Menschen in ihren eigenen vier Wänden wohnen wollen, lohnt sich diese Investition in jeder Hinsicht.

Hindernisfreies Bauen gilt als freiwillige "Zusatzmassnahme"

Vier von zehn Architekten wissen nicht, dass hindernisfreies Bauen in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben ist. Fast jede zweite Person schätzte die Kosten des hindernisfreien Bauens zu hoch ein. Beides trägt dazu bei, dass hindernisfreies Bauen – zu Unrecht - den Stempel einer zusätzlichen, freiwilligen Massnahme trägt. Dies zeigte eine Untersuchung des Psychologischen Instituts der Universität Zürich. Beide Studien wurden im Rahmen des Nationalfonds-Forschungsprogrammes 45 "Sozialstaat" und auf Initiative der Schweizerischen Fachstelle für Behindertengerechtes Bauen erstellt. Detailliertere Informationen finden Sie im folgenden Link.



http://www.hindernisfrei-bauen.ch/kosten_d.php
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