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Hindernisfreies Bauen in Franken und Rappen

Was kostet hindernisfreies Bauen? Wann ist es wirtschaftlich zumutbar, ein Gebäude nachträglich anzupassen? Was kostet eine Rampe, ein Rollstuhlparkplatz, ein Treppenlift? Die Antworten aus der Nationalfonds-Studie der ETH sind so überraschend wie erfreulich: Bei den meisten Fällen ist hindernisfreies Bauen wirtschaftlich zumutbar – und lohnt sich sogar!

Wo grosse Gebäude von Beginn weg hindernisfrei geplant werden, gibt es kaum Mehrkosten. Und auch bei kleineren Projekten lohnt sich eine konsequent hindernisfreie Bauweise, die das Gebäude komfortabler und funktionaler macht. Wesentlich teurer ist es, bestehende Gebäude nachträglich hindernisfrei zu machen.

Im Wohnungsbau bewährt es sich, die Wohnungen so zu planen, dass sie bei Bedarf leicht angepasst werden können.

 

Das kostet hindernisfreies Bauen bei Neubauten

Einen Neubau von Beginn weg hindernisfrei zu planen und zu bauen, kostet im Mittel nur 1.8 Prozent der Bausumme. Im Einzelnen können die Zahlen stark variieren: Während die Mehrkosten bei kleinen öffentlich zugänglichen Bauten (Bausumme unter zwei Millionen Franken) bis 3.5 Prozent betragen können, fallen sie bei grösseren Projekten (Bausumme über 5 Millionen Franken) unter ein halbes Prozent.

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Je früher, desto günstiger

Am günstigsten ist es, Gebäude von Anfang an hindernisfrei zu planen, damit sie für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind. Dies ist nicht teuer: Es macht im Mittel nur 1.8 Prozent der Bausumme aus. Lediglich ein Drittel davon ist für Massnahmen, die ausschliesslich Menschen mit einer Behinderung dienen, also zum Beispiel ein Treppenlift. Vom Rest - etwa Aufzüge oder bequeme Eingänge - profitieren alle.

Mehr Aufwand bei Wohnbauten

In öffentlichen Gebäuden und in Bauten mit Arbeitsplätzen erschliesst ein einziger Aufzug meist eine grosse Fläche und meistens genügt eine einzige hindernisfreie Toilette. Bei Wohnbauten ist es anders : Dort erschliesst ein Aufzug jeweils nur zwei bis drei Wohnungen pro Geschoss. Spezielle Einrichtungen wie schwellenlose Duschen oder niedrige Balkonschwellen sind in grösserer Auflage nötig. Aus diesen Gründen ist hindernisfreies Bauen in Wohnbauten vergleichsweise teurer.

Je grösser, desto günstiger

Kaum zu Buche schlägt hindernisfreies Bauen bei grossen Gebäuden: Die Mehrkosten betragen bei öffentlichen Bauten (Bausumme ab 5 Millionen Franken) höchstens ein halbes Prozent der Bausumme. Und ab einer Bausumme von 15 Millionen Franken fallen die Mehrkosten sogar unter 0.15 Prozent der Baukosten. Etwas teurer ist hindernisfreies Bauen bei kleinen Gebäuden: Um öffentliche Bauten, deren Wert unter zwei Millionen Franken liegt, hindernisfrei zu bauen, sind Zusatzkosten von 3.5 Prozent der Bausumme nötig.

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Hindernisfrei geplant - kaum Mehrkosten : Bei dieser Wohnüberbauung in Zürich-Oerlikon sind sämtliche 126 Wohnungen hindernisfrei. Dies kostete nur ein Prozent der Bausumme!

 

 

Das kostet hindernisfreies Bauen bei Umbauten

Nachträgliche Anpassungen sind stets individuell. Verhältsnismässige und günstige Lösungen sind jedoch in den meisten Fällen möglich. Menschen mit einer Behinderung können nicht warten, bis sich der Gebäudebestand der Schweiz rundum erneuert und damit hindernisfrei wird. Es ist auch nötig, dass die Barrieren und Hindernisse in bestehenden Gebäuden beseitigt werden – sprich: dass möglichst viele Gebäude behindertengerecht angepasst werden.
Wenn ein Gebäude erneuert und gleichzeitig hindernisfrei gemacht wird, dann verursacht dies im Mittel Kosten von 3.5 Prozent des Gebäudewertes. Die Kosten hängen auch hier stark von der Grösse und der Art des Gebäudes ab.



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Problemfall Hochparterre

Relativ teuer sind nachträgliche Anpassungen bei kleinen Bauten: Um öffentlich zugängliche Bauten (Bausumme weniger als eine halbe Million Franken) hindernisfrei anzupassen, sind im Mittel Zusatzkosten bis zu 15 Prozent des Objektwertes nötig. Typische Beispiele für diese Kategorie sind Gebäude mit einem Laden oder einem Restaurant im Hochparterre. Um diesen öffentlichen Bereich für Rollstuhlfahrende zugänglich zu machen, muss ein Treppenlift eingebaut werden. In grösseren Gebäuden (Bausumme über 15 Millionen Franken) fallen die Zusatzkosten auf weniger als ein Prozent. Der Grund: Diese Gebäude verfügen meist schon vor dem Umbau über einen Aufzug.

Im Einzelfall erscheinen die Kosten für die Anpassungsarbeiten zwar hoch. Im Vergleich zum Gesamtwert des Gebäudes relativieren sie sich jedoch: Bei mehr als der Hälfte der untersuchten Bauten lagen die Anpassungskosten unter 5 Prozent des Gebäudeversicherungswertes.

Nachträgliche Anpassung ist teurer

Etwas teurer ist es, alte "Sünden" nachträglich zu beseitigen und bestehende Barrieren zu beseitigen. Hier sind die Kosten stark abhängig von der Substanz und der Grösse des Gebäudes. Der Durchschnittswert für Anpassungskosten von 3.6 Prozent des Gebäudewertes zeigt aber, dass sich bei einer Mehrzahl von bestehenden Bauten Anpassungen im Rahmen der "wirtschaftlichen Zumutbarkeit" realisieren lassen. Das Gesetz (BehiG) definiert diese Grenze bei 5 Prozent des Versicherungswertes.Hätte man die Bauten schon von Anfang an hindernisfrei geplant, hätten sich die Erstellungskosten im Durchschnitt nur um rund 1.8 Prozent erhöht. Ein Gebäude erst nachträglich hindernisfrei zu machen, kostet also rund eineinhalb mal so viel wie die Einplanung des hindernisfreien Bauens von Anfang an.

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Hindernisfrei ins Restaurant : Die Hebebühne und das Rollstuhl-WC machten fünf Prozent der gesamten Umbaukosten aus.

 

 

Was kosten die einzelnen Massnahmen?

Eine Studie hat die durchschnittlichen Kosten für häufige Massnahmen des hindernisfreien Bauens errechnet:

Leitline für Sehbehinderte, pro Laufmeter Fr. 50.--
 
Behindertenparkplatz ungedeckt Fr. 5'000.--
 
Behindertenparkplatz gedeckt Fr. 15'000.--
 
Rampe aus Stahl, 5 Meter lang, mit Handlauf Fr. 7'600.--
 
Erhöhter Flächenbedarf für Zirkulation mit Rollstuhl pro m2 Fr. 3'000.--
 
Türverbreiterung bei Umbau Fr. 1'900.--
 
Flügeltüre mit automatischer Öffnung Fr. 4'000.--
 
Aufzug über drei Geschosse bei Neubau Fr. 75'700.--
 
Aufzug über drei Geschosse bei Umbau Fr. 101'700.--
 
Hebebühne, Hubhöhe 1,5 Meter Fr. 13'800.--
 
Treppenlift, pro Geschoss bei gerader Treppe Fr. 21'100.--
 
Treppenlift, pro Geschoss bei zweiläufiger Treppe Fr. 31'100.--
 
Rollstuhlgerechte Toilette, in WC-Anlage integriert (Neubau) Fr. 4'200.--
 
Rollstuhlgerechte Toilette, als separate WC-Anlage (Neubau) Fr. 15'300.--
 

 

 

Komfortabel, weitsichtig und nützlich: Weshalb hindernisfreies Bauen sich lohnt

Nützlich für alle

Oft denken wir beim Stichwort «Hindernisfreies Bauen» nur an Menschen mit einer Behinderung. Das ist falsch. Eine hindernisfreie Umwelt kommt allen Benutzerinnen und Benutzern zugute - unabhängig von einer körperlichen Einschränkung. Denn zwei Drittel aller Massnahmen verbessern nicht allein den Zugang für Behinderte. Sie sorgen auch dafür, dass das Gebäude wirtschftlich und komfortabel genutzt werden kann – und davon profitieren wir alle. Denn ein stufenlos erreichbares Erdgeschoss nützt nicht nur der Rollstuhlfahrerin, sondern es erleichtert und verbilligt auch die Anlieferungen von Waren und bringt deshalb dem Betrieb einen Nutzen. Dem gegenüber stehen Massnahmen, die ausschliesslich von Menschen mit einer Behinderung genutzt werden – zum Beispiel der Rollstuhlparkplatz oder das behindertengerechte WC. So kosten grössere Wandöffungen für Rollstuhlfahrende nur 4 Prozent der gesamten Kosten für hindernisfreies Bauen. Und Wahrnehmungshilfen für Sehbehinderte und Blinde machen sogar nur ein Prozent der Zusatzkosten aus.

Wirtschaftlich zumutbar und wertsteigernd

Bei einem Neubau ist hindernisfreies Bauen praktisch in jedem Fall wirtschaftlich zumutbar. Denn wenn das Objekt mehr als 5 Millionen Franken kostet, liegen die Zusatzkosten für hindernisfreies Bauen unter einem Prozent. Und da hindernisfreie Gebäude komfortabler und attraktiver sind, lohnen sich diese Kosten.
Beim Wohnungsbau ist der Einbau eines Aufzuges ab einer Bausumme zwischen 4 und 5 Millionen verhältnismässig und wirtschaftlich zumutbar. Die übrigen Massnahmen, um eine Wohnung zum Beispiel für Besuche im Rollstuhl nutzbar zu gestalten, betragen weniger als ein Prozent der Bausumme. Architekten sollten neue Wohnungen so planen, dass diese mit einem Rollstuhl besucht werden können. Noch besser ist es, Wohnungen von Anfang an so zu planen, dass sie bei Bedarf ohne grossen Aufwand an die Bedürfnisse einer behinderten Person angepasst werden können. Bewohner, die nach einem Unfall oder im Alter eine Behinderung haben, können so in ihrer Wohnung bleiben. Diese vorausschauende Planung kostet übrigens keinen Rappen – und sie hilft, Kosten für Umbauten und Heimplätze zu sparen!

Praktisch und komfortabel

83 Prozent der Kosten fliessen in die stufenlose Erschliessung von Gebäuden, also in Aufzüge, Lifte oder Rampen. Und dies kommt uns allen zugute. Denn eine Rampe vor dem Postbüro nützt nicht nur dem Rollstuhlfahrer, sondern auch den Eltern mit Kinderwagen oder Rentnerinnen und Rentner, die eine Gehhilfe benützen. Und um einen Lift im Haus sind wir spätestens dann froh, wenn wir umziehen müssen. Eine gute Erschliessung bedeutet also mehr Komfort, eine bessere Vermietbarkeit und steigert den Wert einer Immobilie. Damit steht den Zusatzkosten auch ein höherer Ertrag für den Eigentümer gegenüber.

Weitsichtig und nachhaltig

Immer wieder ist die Befürchtung zu hören, dass die Kosten für hindernisfreies Bauen eine Belastung für unsere Volkswirtschaft seien. Das Gegenteil ist der Fall. Seit Anfangs 2004 regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) das hindernisfreie Bauen in der Schweiz. Es schreibt vor, dass Wohnbauten mit mehr als acht Wohnungen, Bauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen und öffentlich zugängliche Gebäude hindernisfrei erstellt werden müssen. Die Mehrkosten dafür werden bei Neubauten maximal 210 Millionen, bei Umbauten höchstens 250 Millionen Franken betragen. Auf den ersten Blick mögen diese Zahlen hoch erscheinen. Sie liegen jedoch deutlich unter einem Prozent des jährlichen Hochbauvolumens von 30 Milliarden Franken. Oder, anders gesagt: Rund 60 Franken pro Kopf und Jahr in eine hindernisfreie, komfortable und zukunftsweisende Bausubstanz zu investieren, lohnt sich für unsere Volkswirtschaft in jeder Hinsicht. Und wenn man bedenkt, dass immer mehr ältere und alte Menschen trotz körperlicher Einschränkung selbständig leben wollen, lohnt sich hindernisfreies Bauen doppelt. Seit 1990 verlangt in den USA das Gesetz eine konsequent hindernisfreie Bauweise. Der wirtschaftliche Aufschwung der Neunziger Jahre wurde dadurch in keiner Weise gebremst.




Lift

 

 

Das Forschungsprojekt «Behindertengerechtes Bauen»

Das Forschungsprojekt «Behindertengerechtes Bauen – Vollzugsprobleme im Planungsprozess» wurde als interdisziplinäres Forschungsvorhaben im Rahmen des Nationalfonds-Projektes 45 «Probleme des Sozialstaats» realisiert. Es besteht aus zwei Teilprojekten:

 

«Technische und finanzielle Machbarkeit» (Teil A)

ETH Zürich, Professur für Architektur und Baurealisation
Prof. Paul Meyer-Meierling, dipl. Arch. ETH SIA, Manfred Huber, dipl. Arch. ETH SIA, Paul Curschellas, dipl. Arch. FH SIA, Kurt Christen, dipl. Arch. ETH SIA, Denise Frei-Reichelt, dipl. Arch. ETH

 

«Psychische Ursachen der Missachtung baulicher Bedürfnisse behinderter Menschen» (Teil B)

Psychologisches Institut der Universität Zürich, Professor Dr. Heinz Gutscher, PD Dr. Michael Siegrist

 

Projektkoordination und Fachbegleitung

Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen,
Joe Manser, Architekt, Geschäftsführer

Interessiert am Forschungsbericht?

Zusammenfassung der beiden Forschungsberichte (8 Seiten)

 

Teil A «Technische und finanzielle Machbarkeit» (ca. 60 Seiten) PDF 952 kB

 

Teil B, «Psychische Ursachen der Missachtung baulicher Bedürfnisse behinderter Menschen» (ca. 60 Seiten) PDF 596 kB

 

Broschüre: Hindernisfrei in Franken und Rappen (16 Seiten) PDF 1,3 MB

 

Die Broschüre kann auch in gedruckter Form bei der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen bestellt werden. Bestellungen über Telefon 044 299 97 97 oder via Mail info@hindernisfrei-bauen.ch